Software von Lucent schützt Privatsphäre von Mobilfunk-Nutzern
Die Betreiber von Mobilfunknetzen malen die Vorteile von standortbezogenen Mobilfunkdiensten, so genannte Location Based Services (LBS), in den schönsten Farben: Quasi auf Knopfdruck liefern ein Mobiltelefon oder Personal Digital Assistant (PDA) dem Benutzer Informationen darüber, wo sich das nächstgelegene Kino oder Restaurant befindet, welche Freunde oder Geschäftspartner gerade in der Nähe sind oder ob die Kinder tatsächlich Oma besuchen. Doch nicht in jedem Fall ist es wünschenswert, Informationen über den eigenen Standort über das Mobilfunknetz in die weite Welt hinausposaunt werden.
Kern des Problems ist, dass die Funktionen zum Schutz der Privatsphäre bei Location Based Services bislang ziemlich grobkörnig arbeiten. So hat der User die Möglichkeit, seinen Standort entweder allen Personen, bestimmten Gruppen von Adressaten oder Rettungsdiensten bekannt zu geben. Eine differenziertere Einstellung ist jedoch nicht möglich, etwa nach Tageszeiten.
Forscher der Bell Labs von Lucent Technologies haben nun eine Technik entwickelt, mit deren Hilfe ein Mobilfunk-Nutzer detailliert festlegen kann, wer ihn wann und wo „orten“ darf. Die Fachleute präsentierten ihr „Privacy-Conscious Personalization“-Konzept (PCP) auf der „International Conference on Mobile Data Management“ des Institute of Electrical and Electronics Engineers (IEEE) in Berkely (Kalifornien) vor. Es berücksichtigt nach Angaben von Lucent, wenn ein User seine Standortinformationen abhängig von der Tageszeit oder der Tätigkeit preisgeben will.
Das Konzept sieht vor, dass solche Daten „kontextabhängig“ übermittelt werden. So lassen sich Profile erstellen wie etwa „Freizeit“, „Einkaufen“ oder „Arbeit“. Kommen nun über das Mobilfunkgerät Anfragen herein, prüft eine Software namens „Houdini“ anhand des gewählten Profils nach, welche Daten an den Anrufer übermittelt werden dürfen. Während der Arbeitszeit ist dann beispielsweise ein Außendienstmitarbeiter für seinen Chef oder einen Kunden „sichtbar“, in der Freizeit jedoch nicht.
Nach Angaben von Lucent zeigten bereits mehrere Anbieter von Mobilfunk-Diensten Interesse an der Technik. Dies ist auch nicht verwunderlich. Denn solange der Schutz der Privatsphäre bei standortbezogenen Diensten nicht verbessert wird, dürften viele potenzielle Nutzer solchen Services mit Misstrauen begegnen.
Nicht übersehen werden darf allerdings, dass nicht nur die Ortungsfunktion von standortbezogenen Diensten problematisch sein kann. Mithilfe von LBS lassen sich zudem, ähnlich wie beim Internet-Surfen, Profile von Nutzern erstellen - etwa anhand der Dienste und Informationen, die ein User abruft oder verwendet.
Für die eine oder andere Firma ist es sicherlich von Interesse, wenn Herr Müller bei seinen privaten oder Dienstreisen stets ein Faible für italienische Restaurants und Hotels einer bestimmten Kategorie an den Tag legt oder sich via Mobiltelefon den Standort der nächstgelegenen Filiale eines Herrenausstatters der gehobenen Kategorie anzeigen lässt. Regeln, dass solche Daten nicht ohne Einwilligung des Users weitergegeben werden dürfen, sind daher unabdingbar.
Verfasst von: Bernd Reder am 22.01.04, 17:37
